Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion Die Linke im Kreistag Wesel bittet den Kreistag zu beschließen: Der Kreis Wesel richtet für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruches auf kostenlosen Schutz und Beratung nach dem Gewalthilfegesetz (01.Januar 2032) eine Härtefallregelung ein. Aus dieser… Weiterlesen
Die Fraktion Die Linke im Kreistag Wesel beantragt eine Härtefallregelung, damit Frauen und Kinder unabhängig von ihrer finanziellen Situation Schutz in Frauenhäusern finden können. Bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf kostenlosen Schutz und Beratung am 1. Januar 2032 soll der Kreis ungedeckte Tagessätze übernehmen. „Die Härtefallregelung… Weiterlesen
Die Fraktion Die Linke im Kreistag Wesel beantragt eine Härtefallregelung, damit Frauen und Kinder unabhängig von ihrer finanziellen Situation Schutz in Frauenhäusern finden können. Bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf kostenlosen Schutz und Beratung am 1. Januar 2032 soll der Kreis ungedeckte Tagessätze übernehmen. „Die Härtefallregelung… Weiterlesen
Die Botschaft der heutigen Kreistagssitzung ist aus Sicht der Fraktion Die Linke im Kreistag Wesel eindeutig: Beim Schutz von Frauen vor Gewalt setzt der Kreis Wesel nicht auf konkrete Verbesserungen, sondern auf weitere Berichte und darauf, dass sich das Problem mit dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung ab 2032 irgendwann… Weiterlesen
Die Botschaft der heutigen Kreistagssitzung ist aus Sicht der Fraktion Die Linke im Kreistag Wesel eindeutig: Beim Schutz von Frauen vor Gewalt setzt der Kreis Wesel nicht auf konkrete Verbesserungen, sondern auf weitere Berichte und darauf, dass sich das Problem mit dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung ab 2032 irgendwann… Weiterlesen
Die Fraktion Die Linke im Kreistag Wesel hat eine Anfrage zur Präsenz der Jugendberufsagentur (JBA) an den Berufskollegs und Förderschulen in Kreisträgerschaft gestellt. Die Verwaltung soll unter anderem darlegen, an welchen Schulen die JBA regelmäßig vor Ort ist, wie häufig Beratungen stattfinden und ob es Unterschiede zwischen den Schulen und den… Weiterlesen
Die Fraktion Die Linke im Kreistag Wesel hat eine Anfrage zur Präsenz der Jugendberufsagentur (JBA) an den Berufskollegs und Förderschulen in Kreisträgerschaft gestellt. Die Verwaltung soll unter anderem darlegen, an welchen Schulen die JBA regelmäßig vor Ort ist, wie häufig Beratungen stattfinden und ob es Unterschiede zwischen den Schulen und den… Weiterlesen
Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion Die Linke im Kreistag Wesel bittet die Verwaltung um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen zur Zusammenarbeit der Jugendberufsagentur mit den Berufskollegs und Förderschulen in Kreisträgerschaft: An welchen Berufskollegs und Förderschulen in Trägerschaft des Kreis… Weiterlesen
Die Linke schickt Laetitia Knüfer als Direktkandidatin in die Landtagswahl im Wahlkreis 57 (Oberhausen II / Wesel I). Die Mitgliederversammlung wählte die 25-Jährige am 16. Zum Auftakt des Abends hatten die designierten NRW-Spitzenkandidaten Alexandra Mehdi und Sebastian Merkens das Landtagswahlprogramm vorgestellt und für einen lauten Wahlkampf… Weiterlesen
Die Linke Dinslaken reagiert mit scharfer Kritik auf die steigende Zahl von Zwangsräumungen in der Stadt. Bis Juni 2026 wurden der Stadt 18 Räumungen gemeldet, im gesamten Vorjahr waren es 35. Die Anträge auf Räumungsschutz beim Amtsgericht haben sich binnen zwei Jahren von drei auf elf fast vervierfacht. Ehrenamtliche zählen drei bis vier… Weiterlesen
Härtefallregelung für Frauenhäuser im Kreis Wesel
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktion Die Linke im Kreistag Wesel bittet den Kreistag zu beschließen:
Der Kreis Wesel richtet für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruches auf kostenlosen Schutz und Beratung nach dem Gewalthilfegesetz (01.Januar 2032) eine Härtefallregelung ein. Aus dieser werden die Tagessätze für Frauen und Kinder übernommen, die in einem Frauenhaus Schutz suchen, deren Kosten jedoch weder durch SGB II, SGB XII oder durch interkommunale Erstattungen gedeckt sind. Dies soll unabhängig davon gelten, ob im Einzelfall formal Einkommen oder Vermögen vorhanden ist, sofern dieses in der akuten Situation nicht zugänglich ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Trägern der Frauenhäuser im Kreis Wesel ein niedrigschwelliges Verfahren zu entwickeln, mit dem Betroffene in der akuten Krisensituation weder den Tagessatz vorstrecken, noch ihre Bedürftigkeit im Vorfeld nachweisen müssen. Die Aufnahme in ein Frauenhaus darf nicht von einer vorherigen Klärung der Kostenfrage abhängen.
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales und Arbeit eine konkrete Konzeptualisierung der Härtefallregelung, sowie der damit verbundenen Kosten vor.
Begründung:
Die Finanzierung von Frauenhäusern erfolgt überwiegend über eine Landesförderung. Die nicht gedeckten Kosten werden den Betroffenen als Tagessatz in Rechnung gestellt und nur bei Bedürftigkeit, vorrangig im Sinne von SGB II und SGB XII, automatisch übernommen. Wer formale über Einkommen oder Vermögen verfügt, muss den Tagessatz selber tragen, unabhängig davon, ob dieses Geld in der akuten Fluchtsituation tatsächlich zugänglich ist, etwa weil es sich um ein gemeinsames Konto mit dem gewalttätigen Partner oder ein gebundenes Vermögen handelt.
Der Zugang zu Schutz in einem Frauenhaus darf niemals von der Zahlungsfähigkeit einer Frau abhängen. Wer vor Gewalt flieht, darf nicht auch noch mit der Kostenfrage konfrontiert werden. Formal vorhandenes Einkommen oder Vermögen sagt nichts darüber aus, ob die Betroffenen die anfallenden Tagessätze tatsächlich bezahlen können. „Hier ist die Realisierung durch das Frauenhaus in vielen Fällen sehr schwierig (auch weil ein konsequenter Rückgriff ggf. zu erneuten familiären Problemen führen kann), was im Ergebnis zu Einnahmeausfällen der Frauenhäuser führt“, wie der Ausschuss für Arbeit und Soziales bereits im Jahr 2022 selbst festgestellt hat (Verweis DS 1185/X S.48). Die aktuelle Regelung ist somit zum Nachteil sowohl der Betroffenen, als auch der Frauenhäuser.

