Statt Sachleistungen: Lebensverhältnisse von Asylsuchenden ändern!
Zur aktuellen Debatte um die Frage des Umgangs ´von Migration und Sachleistungen in der Kreispolitik meldet sich der Kreistagsabgeordnete und Kreisverbandssprecher Sascha H. Wagner (Die Linke) zu Wort.
„Die Umstellung auf Sachleistungen für alle Asylbewerber ist schwer umzusetzen, erzeugt Bürokratie und wird den Personen mit Bleibeperspektive nicht gerecht. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss ohnehin ein Taschengeld gezahlt werden. Diese Feststellung hat auch der Städte- und Gemeindebund getroffen und zeigt, wie fernab der Realität FDP und CDU im Bund von den kommunalen Herausforderungen sind“, so Wagner.
Die Maßnahme würden ebenso kaum zu einer Reduzierung der Zuzugszahlen führen. „Wer aus Syrien oder Afghanistan vor Verfolgung flieht, macht seine Entscheidung, nach Deutschland zu kommen davon nicht abhängig“, so Wagner.
„Anstatt im Kleinklein die Frage nach Sachleistungen zu diskutieren, sollten Bund und Land endlich die Fragen von bezahlbarem Wohnraum, Arbeitsmarktintegration und Bildungsinvestitionen und verstärkte Ausbildungs- und Qualifizierungsprogramme aufgelegt werden“, so der Linken-Politiker.
Wagner weiter: „Heute rächt sich die die Politik der Schuldenbremse in Land und Bund massiv, bei all den zahlreichen Aufgaben, die vor uns liegen. Es rächt sich, dass die landeseigenen Wohnungen seinerzeit „verscheuert“ wurden und der öffentlichen Hand entzogen worden sind. Es rächt sich dass in vielen Schulen zu wenig Lehrpersonal, Integrationskräfte und Sozialarbeiter ebenso wenig vorhanden sind, wie es an Erzieher:innen und Pflegepersonal mangelt. Das sind alles hausgemachte Probleme, die bisher von jeder Bundes- und Landesregierung bisher negiert worden sind.“
„Doch die Staatsmacht denkt nicht daran, die Lebensverhältnisse von Geflüchteten und Asylsuchenden zu verändern. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz hat einst festgestellt, dass eine Politik der Abschreckung, das heißt eine Politik, die aus migrationspolitischen Gründen in die Grundrechte Einzelner eingreift, verfassungswidrig ist. Art. 1 des Grundgesetzes enthält eine Pflicht zum aktiven Handeln des Staates zum Schutz der Menschenwürde eines jeden Einzelnen. Daher sind Geflüchtete Menschen den anderen hier lebenden endlich gleichzustellen!