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Hitzeschutz im Kreis Wesel – Sachstand, Zuständigkeiten und Perspektiven

Die Linke im Kreistag Wesel

Sehr geehrter Herr Landrat,

sehr geehrte Damen und Herren,

die Häufigkeit und Intensität von Hitzeperioden nimmt infolge des Klimawandels zu. Extreme Hitze stellt insbesondere für ältere Menschen, Säuglinge und Kleinkinder, Menschen mit chronischen Erkrankungen sowie pflegebedürftige Personen ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Bund und Land empfehlen den Kommunen und Kreisen daher die Entwicklung und Umsetzung von Hitzeaktions- bzw. Hitzeschutzplänen.

Der Kreis Wesel hat bereits erste Maßnahmen, beispielsweise den Hitze- und Gesundheitskompass, initiiert. Darüber hinaus stellt sich die Frage, welche weiteren Maßnahmen der Kreis in seinen eigenen Zuständigkeitsbereichen plant und wie die kreisangehörigen Kommunen unterstützt werden sollen.

Die Fraktion Die Linke im Kreistag Wesel bittet die Verwaltung daher folgende Fragen schriftlich zu beantworten:

  1. Welche operativen Ziele verfolgt der Kreis Wesel im Bereich des gesundheitsbezogenen Hitzeschutzes?

  2. Plant die Kreisverwaltung die Erarbeitung eines kreisweiten Hitzeaktions- oder Hitzeschutzplans? Falls ja:

  • welchen Zeitplan verfolgt die Verwaltung?

  • welche Fachbereiche sind beteiligt?

  • welche Akteure sollen in den Erarbeitungsprozess einbezogen werden?

  1. Welche Hitzeschutzmaßnahmen bestehen oder sind vorgesehen für:

  • die kreiseigenen Krankenhäuser bzw. Einrichtungen des Gesundheitswesens?

  • Pflege- und Betreuungseinrichtungen (soweit der Kreis hierfür Aufsichts- oder Trägeraufgaben wahrnimmt)?

  • die Förderschulen des Kreises?

  • die Berufskollegs des Kreises?

  • kreiseigene Verwaltungsgebäude und sonstige Liegenschaften?

  • Rettungsdienst und Katastrophenschutz?

  1. Welche Rolle übernimmt der Kreis gegenüber den kreisangehörigen Städten und Gemeinden bei der Entwicklung kommunaler Hitzeschutzmaßnahmen? Gibt es Beratungs-, Koordinierungs- oder Förderangebote?

  2. Wie bewertet die Kreisverwaltung den Umsetzungsstand des gesundheitsbezogenen Hitzeschutzes in den kreisangehörigen Kommunen?

  3. Welche finanziellen und personellen Ressourcen stehen derzeit für den gesundheitsbezogenen Hitzeschutz zur Verfügung und welcher zusätzliche Bedarf wird gesehen?

  4. Sieht die Kreisverwaltung Gründe, von den Handlungsempfehlungen des Bundes zur Erstellung und Umsetzung von Hitzeaktionsplänen abzuweichen? Wenn ja, welche?

  5. Sieht die Kreisverwaltung vor dem Hintergrund der mittelfristigen Haushalts- und Finanzplanung in den kommenden zwei Jahren finanzielle oder personelle Risiken für die Umsetzung weiterer Maßnahmen des gesundheitsbezogenen Hitzeschutzes?

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