Die Linke im Kreistag Wesel
Anträge
Forderung eines Moratorium und einer kumulativen Gesamtverträglichkeitsprüfung für die Hafenprojekte Wesel und Voerde-Emmelsum
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktion Die Linke im Kreistag Wesel bittet den Kreistag, zu beschließen:
Planungsstopp: Der Kreis fordert die beteiligten Kommunen und die DeltaPort Niederrhein GmbH auf, sämtliche Realisierungsschritte für die Bebauungspläne Nr. 232, Nr. 249 und Nr. 139 unverzüglich auszusetzen.
Kumulative Lärm- und Schadstoffanalyse: Die Verwaltung wird beauftragt, ein unabhängiges Gutachten einzufordern, das nicht die Plangebiete isoliert betrachtet, sondern die Gesamtwirkung der Lärm- und Schadstoffemissionen beider Hafenbereiche (Wesel und Voerde) sowie der bestehenden Großemittenten (u.a. Aluminium) auf die angrenzenden Wohngebiete (auch linksrheinisch) prüft und sicherstellt, dass die Gesundheit der Anwohner*innen nicht durch kleinteilige Berechnungsansätze beeinträchtigt wird.
Verkehrsgutachten linke Rheinseite: Es ist zwingend nachzuweisen, wie die Verkehrsinfrastruktur auf der linken Rheinseite (B58, B57, A57) den prognostizierte Schwerlastverkehr, ohne Verkehrskollaps, aufnehmen soll. Die bisherigen Betrachtungen, die an der Rheinbrücke enden, werden als unzureichend zurückgewiesen.
Boden- und Hochwasserschutz: Der Kreis lehnt jede Planung ab, die durch Versiegelungen oder Aufschüttung von Auenböden Retentionsräume vernichtet.
Bedarfsanalyse: Zur Verhinderung einer grob überdimensionalen Flächenplanung wird die Verwaltung beauftragt, eine Prüfung und Bewertung zukünftiger Güterumschlagsmengen auf Grundlage öffentlich zugänglicher und aktueller Daten, wie z.B. dem Landesbetrieb IT.NRW, durchzuführen, um den Bedarf der Baumaßnahme zu überprüfen.
Begründung:
1. Juristische Unhaltbarkeit durch kumulative Strategie: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den B-Plan 232 vorläufig gestoppt, da u.a. grundlegende Mängel im Schall-immissionsschutz vorlagen. Die vorliegenden Lärmgutachten zeigen, dass die Plangebiete in Wesel (B-Plan 232/233) und Voerde (B-Plan 139) akustisch direkt interagieren. Für den B-Plan 232 und 233 stellen die Emissionen eine gegenseitige Vorbelastung dar. Die bestehende Industrie nutzt die Immissionsrichtwerte in der Nacht nahezu vollständig aus und stellt somit eine zusätzliche Vorbelastung dar. Eine isolierte Betrachtung des Logistikparks Emmelsum ist daher sowohl rechtlich bedenklich als auch fachlich unzutreffend. Vor dem Hintergrund des juristischen Scheiterns der Lärmkontingentierung in Wesel ist zwingend zu prüfen, ob die Zusatzbelastung aus Emmelsum in der Gesamtschau ebenfalls zur Rechtswidrigkeit führt.
2. Verkehrbelastung der linken Rheinseite: Die bisherigen Verkehrsgutachten konzentrieren sich überwiegend auf lokale Erschließungen, wie der Knotenpunkt L396/K12, an denen bereits bauliche Maßnahmen erforderlich sind, um den Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten. Die linke Rheinseite bleibt hingegen vollständig unberücksichtigt. Angesichts der Strategie der überregionalen Logistik ist jedoch mit erheblichem Lkw-Ziel- und Quellverkehr über die B58 in Richtung A57 zu rechnen. Sowohl die Rheinbrücke als auch die Zubringer auf der linken Rheinseite sind bereits in Spitzenstunden an ihrer Kapazitätsgrenze. Ohne ein Verkehrsgutachten, das den Abfluss des Verkehrs auf der linken Rheinseite realistisch abbildet, ist die vorliegende Planung fachlich unzureichend und verkehrspolitisch riskant. Es besteht die konkrete Gefahr, einen regionalen Verkehrsinfarkt zu erzeugen, dessen Folgekosten letztlich von der öffentlichen Hand getragen werden, während wirtschaftliche Vorteile privatisiert werden.
3. Boden- und Hochwasserschutz:
Irreversible Verlust von Boden und Biodiversität: Im Planbereich Emmelsum (B-Plan 139) sollen etwa 19,2 Hektar Fläche überplant werden, davon rund 13 Hektar dauerhaft versiegelt. Die Vorhaben führen zu einem vollständigen Verlust der natürlichen Bodenfunktion wie Pufferung, Filterung und Wasserspeicherung. Darüber hinaus weisen die Umweltberichte auf das Vorkommen streng geschützter Arten hin. Im Plangebiet wurden unter anderem Brutreviere der Feldlerche und des Kiebitzes nachgewiesen. Diese Bodenbrüter verlieren durch die Versiegelung ihren Lebensraum. Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen sind häufig theoretischer Natur und ihre dauerhafte Wirksamkeit bleibt fraglich. Angesichts des fortschreitenden Artensterbens und der Klimakrise ist die Zerstörung der Landschaft politisch nicht länger vertretbar.
Hochwasser und Klimaresilienz: Die geplanten Aufschüttungen in der Aue verändern das Geländerelief und greifen in wichtige Retentionsräume ein. Das OVG Münster hat ausdrücklich auf Mängel im Zusammenhang mit dieser Aufschüttung hingewiesen. Angesichts zunehmender Starkregenereignisse ist jeder Quadratmeter unversiegelter Fläche für den Hochwasserschutz von entscheidender Bedeutung. Ein unverändertes „Weiter-So“ mit Aufschüttungen würde die hydrologische Sicherheit der Region ernsthaft gefährden.
4. Haftungsrisiko des Kreises: Das Scheitern des B-Plans in Wesel vor dem OVG ist ein deutlicher Warnschuss. Sollten Kreis und Kommunen an der fehlerhaften Planung festhalten, drohen jahrelang Gerichtsverfahren, Baustopps und hohe Schadensersatzforderungen. Ein Moratorium ist der einzige verantwortungsvolle Weg, um die Steuerzahler*innen vor Schäden zu schützen und gleichzeitig eine Planung zu ermöglichen, die Verkehr, Umwelt und Gesundheit der Anwohner*innen ausgewogen berücksichtigt.
