Verdacht der Amtspflichtverletzung: Dezernentin Dr. Targit Yousef gefährdet Unparteilichkeit – Die Linke kritisiert Verwaltungshandeln

Fraktion Die Linke Dinslaken

Die Linke Dinslaken erhebt den dringenden Verdacht, dass Sozialdezernentin Dr. Targit Yousef ihre Amtspflichten verletzt und damit die Unparteilichkeit ihres Amtes erheblich gefährdet.

Die Linke Dinslaken erhebt den dringenden Verdacht, dass Sozialdezernentin Dr. Targit Yousef ihre Amtspflichten verletzt und damit die Unparteilichkeit ihres Amtes erheblich gefährdet. Anlass ist ein offizielles Einladungsschreiben der Stadt Dinslaken vom 18. Juli 2025 an Kulturschaffende, dass nicht nur von Dr. Yousef, sondern auch von Ronny Schneider (SPD) und Niklas Graf (Grüne) unterzeichnet wurde – beide sind Vorsitzender bzw. stellvertretender Vorsitzender des Kultur- und Partnerschaftsausschusses, Vorsitzender  und Mitglied im Aufsichtsrat der DIN Event und nach Auffassung der Linken politisch wie institutionell in der Sache befangen.

Beide Ausschussmitglieder haben sich zudem in der Ratssitzung am 1. Juli 2025 öffentlich dafür ausgesprochen, die künftige Kulturarbeit durch die städtische Tochtergesellschaft DIN Event GmbH organisieren zu lassen – und damit eine klare Position bezogen, die der Haltung der Verwaltungsleitung widerspricht. Bürgermeisterin Michaela Eislöffel hatte hierzu unmissverständlich erklärt:


„Kultur ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge – und gehört in die Hand der Stadt.“

Hinzu kommt, dass in derselben Ratssitzung der politische Wunsch artikuliert wurde, einen Dialog mit den Kulturschaffenden zu führen.

Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, zeitnah eine Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses sowie eine Sondersitzung des Rates zum Thema Kultur einzuberufen – mit dem Ziel, noch vor der Kommunalwahl eine richtungsweisende Entscheidung herbeizuführen.

 

Verwaltungsneutralität in Frage gestellt

 

Aus Sicht der Linken ist es höchst problematisch, dass parteipolitisch klar positionierte Mandatsträger ein offizielles Verwaltungsschreiben mitzeichnen durften – insbesondere vor dem Hintergrund, dass Dr. Yousef selbst derzeit als Bürgermeisterkandidatin für Bündnis 90/Die Grünen zur Wahl antritt. Gerade angesichts ihrer eigenen Kandidatur ist eine strikte Einhaltung der beamtenrechtlich verankerten Neutralitätspflicht zwingend geboten. Ihre Rolle als Wahlbeamtin verpflichtet sie, sich im dienstlichen Handeln jeglicher parteipolitischen Einflussnahme zu enthalten – zum Schutz der Unparteilichkeit der Verwaltung und zur Wahrung des öffentlichen Vertrauens in das Amt.

 

Rechtlicher Rahmen: Verpflichtung zur Neutralität für Wahlbeamt:innen

 

Nach geltendem Beamtenrecht sind auch Wahlbeamtinnen und -beamte – wie Beigeordnete oder Dezernent:innen – verpflichtet, ihre Aufgaben unparteiisch und unabhängig von parteipolitischen Interessen wahrzunehmen. Dabei haben sie insbesondere Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren. So heißt es in § 33 Absatz 1 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG), dass Beamtinnen und Beamte dem ganzen Volk dienen und nicht einer Partei.

Das Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) unterstreicht diesen Grundsatz ausdrücklich in § 34, indem es festlegt, dass politische Betätigung nur unter Wahrung von Mäßigung und Zurückhaltung erfolgen darf.

 

Ergänzend verpflichtet § 47 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die Verwaltung klar zum Handeln auf Grundlage von Gesetzmäßigkeit und Unparteilichkeit.

Dieter Holthaus, Stadtverordneter und Bürgermeisterkandidat der Linken, verweist außerdem auf ein einschlägiges Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts:
„Dem Beamten ist es untersagt, unter Inanspruchnahme seines Amtes für eine Partei zu werben.“
(BVerfG, Beschluss vom 02.03.1977, Az.: 1 BvR 747/76)

 

Die Linke: Verwaltung darf kein parteipolitisches Sprachrohr werden

 

„Wer als Dezernentin zulässt – oder billigend in Kauf nimmt –, dass politisch befangene Ausschussmitglieder ein offizielles Verwaltungsschreiben mitunterzeichnen, verletzt die Neutralitätspflicht des öffentlichen Amtes“, so Dieter Holthaus.
„Gerade im Vorfeld einer Kommunalwahl ist ein solches Vorgehen aus unserer Sicht nicht hinnehmbar.“

 

Die Einladung zum vermeintlich offenen Austausch vermittelt aus Sicht der Linken kein neutrales Signal, sondern vielmehr den Eindruck einer parteipolitisch motivierten Vorfestlegung – und dies unter Mitwirkung von Akteuren, die eng mit der favorisierten Lösung verbunden sind.

 

Forderung nach rechtlicher Prüfung und politischer Konsequenz

 

Die Linke Dinslaken fordert Bürgermeisterin Michaela Eislöffel auf, den Vorgang disziplinarrechtlich prüfen zu lassen und öffentlich darzulegen, wie die politische Neutralität der Verwaltung – insbesondere im Vorfeld der Kommunalwahl – künftig sichergestellt wird.

 

„Die Bürgerinnen und Bürger in Dinslaken erwarten zu Recht eine Verwaltung, die unabhängig und unvoreingenommen handelt – gerade bei richtungsweisenden Fragen wie der Zukunft der städtischen Kulturarbeit“, so Holthaus abschließend.