Klimafolgenanpassungsmanager*in für den Kreis Wesel
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktion Die Linke im Kreistag Wesel bittet den Kreistag zu beschließen:
Die Prüfung und Schaffung einer Stelle als Klimafolgenanpassungsmanager*in für den Kreis Wesel.
Beinhalten soll die Stelle folgende Aufgabenfelder:
1. Das Erstellen eines Klimafolgenanpassungskonzeptes unter Einbindung der Kreisverwaltung, der kreisangehörigen Kommunen und weiterer relevanter Akteure.
2. Durchführung einer Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse, insbesondere hinsichtlich Hitze, Starkregen, Hochwasser und weiteren absehbaren Klimafolgen.
3. Entwicklung und Koordination eines konkreten Maßnahmenkatalogs zur Klimafolgenanpassung sowie Unterstützung bei dessen Umsetzung.
4. Monitoring und Evaluation der im Klimafolgenanpassungskonzept verankerten Maßnahmen.
5. Beratung und Vernetzung der kreisangehörigen Kommunen im Bereich der Klimafolgenanpassung, insbesondere durch regelmäßige Austauschrunden, Workshops, etc.
6. Vertretung des Kreis Wesel bei themenbezogenen Fachveranstaltungen.
7. Identifikation und Beantragung geeigneter Förderprogramme.
Begründung:
Der Klimawandel ist längst auch auf kommunaler und Kreisebene spürbar. Extremwetterereignisse, wie Hitzeperioden, Starkregen, Trockenheit, steigende Waldbrandgefahr, etc. stellen den Kreis und seine Kommunen vor wachsende
Herausforderungen. Diese Entwicklung betrifft nicht nur den Natur- und Umweltschutz, sondern zunehmend auch die Bereiche der Gesundheit, Infrastruktur, Landwirtschaft, Wasserwirtschaft, etc.
Klimafolgenanpassungsmanagement ist eine langfristige Aufgabe, die die Klimarisiken für den Kreis erfassen und bewerten, konkrete Anpassungsmaßnahmen entwickeln und die Umsetzung entsprechender Projekte koordinieren. Die Einrichtung einer entsprechenden Stelle ist als Investition in die Zukunftsfähigkeit des Kreises zu sehen. Eine frühzeitige Anpassung kann dazu beitragen, Schäden an Infrastruktur und Eigentum zu vermeiden, gesundheitliche Risiken zu reduzieren und die Handlungsfähigkeit des Kreises und seiner Kommunen auch bei zunehmender Extremwetterereignisse zu sichern.
