Härtefallregelung für Frauenhäuser im Kreis Wesel
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktion Die Linke im Kreistag Wesel bittet den Kreistag zu beschließen:
Der Kreis Wesel richtet für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruches auf kostenlosen Schutz und Beratung nach dem Gewalthilfegesetz (01.Januar 2032) eine Härtefallregelung ein. Aus dieser werden die Tagessätze für Frauen und Kinder übernommen, die in einem Frauenhaus Schutz suchen, deren Kosten jedoch weder durch SGB II, SGB XII oder durch interkommunale Erstattungen gedeckt sind. Dies soll unabhängig davon gelten, ob im Einzelfall formal Einkommen oder Vermögen vorhanden ist, sofern dieses in der akuten Situation nicht zugänglich ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Trägern der Frauenhäuser im Kreis Wesel ein niedrigschwelliges Verfahren zu entwickeln, mit dem Betroffene in der akuten Krisensituation weder den Tagessatz vorstrecken, noch ihre Bedürftigkeit im Vorfeld nachweisen müssen. Die Aufnahme in ein Frauenhaus darf nicht von einer vorherigen Klärung der Kostenfrage abhängen.
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales und Arbeit eine konkrete Konzeptualisierung der Härtefallregelung, sowie der damit verbundenen Kosten vor.
Begründung:
Die Finanzierung von Frauenhäusern erfolgt überwiegend über eine Landesförderung. Die nicht gedeckten Kosten werden den Betroffenen als Tagessatz in Rechnung gestellt und nur bei Bedürftigkeit, vorrangig im Sinne von SGB II und SGB XII, automatisch übernommen. Wer formale über Einkommen oder Vermögen verfügt, muss den Tagessatz selber tragen, unabhängig davon, ob dieses Geld in der akuten Fluchtsituation tatsächlich zugänglich ist, etwa weil es sich um ein gemeinsames Konto mit dem gewalttätigen Partner oder ein gebundenes Vermögen handelt.
Der Zugang zu Schutz in einem Frauenhaus darf niemals von der Zahlungsfähigkeit einer Frau abhängen. Wer vor Gewalt flieht, darf nicht auch noch mit der Kostenfrage konfrontiert werden. Formal vorhandenes Einkommen oder Vermögen sagt nichts darüber aus, ob die Betroffenen die anfallenden Tagessätze tatsächlich bezahlen können. „Hier ist die Realisierung durch das Frauenhaus in vielen Fällen sehr schwierig (auch weil ein konsequenter Rückgriff ggf. zu erneuten familiären Problemen führen kann), was im Ergebnis zu Einnahmeausfällen der Frauenhäuser führt“, wie der Ausschuss für Arbeit und Soziales bereits im Jahr 2022 selbst festgestellt hat (Verweis DS 1185/X S.48). Die aktuelle Regelung ist somit zum Nachteil sowohl der Betroffenen, als auch der Frauenhäuser.
