Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) im Kreis Wesel
Sehr geehrter Herr Ingo Brohl,
sehr geehrte Damen und Herren,
nach § 4 Abs. Nr. 1 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet die Arbeit seiner Arbeitnehmer*innen so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird.
Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (§ 5 Abs. 1 ArbSchG). Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch psychische Belastungen bei der Arbeit (§ 5 Abs. 3 Nr. 5 ArSchG).
Die „Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie“ (GdA) hat zur praktischen Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung in der Praxis Empfehlungen erarbeitet www.gda-portal.de/DE/Betriebe/Psychische-Belastungen
9de3-afa23f408e02bodyText1 (s. auch PDF-Datei in der Anlage). Wir bitten um Beantwortung der folgenden Fragen und um Aufnahme eines entsprechenden Tagesordnungspunktes (s. Betreffzeile) in die nächste Sitzung des Ausschusses Digitalisierung und Verwaltung und in die nächste Sitzung des Kreistages:
1. Seit wann bzw. in welchen Jahren wurden strukturierte psychische Gefährdungsbeurteilungen im Kreis Wesel durchgeführt?
2. Nach welchen Grundsätzen wurde die praktische Umsetzung geplant? Welche Voraussetzungen waren vorab zu erfüllen?
3. Nach welchen Grundsätzen wurden die Arbeitsbereiche und Tätigkeiten
festgelegt?
4. Nach welchem Verfahren wurden Gefährdungen durch psychische Belastung ermittelt?
5. Nach welchem Verfahren wurden die ermittelten Gefährdungen beurteilt bzw. bewertet?
6. Nach welchem Verfahren wurden Maßnahmen zur Minderung bzw. Beseitigung der ermittelten Gefährdungen entwickelt?
7. Welche konkreten Maßnahmen wurden zur Minderung bzw. Beseitigung der ermittelten Gefährdungen umgesetzt?
8. In welcher Form wurde der Personalrat bei den Punkten 2 bis 7 beteiligt?
9. Wie erfolgte die Wirksamkeitskontrolle der umzusetzenden Maßnahmen?
10. Wie erfolgte die Aktualisierung, Fortschreibung und Dokumentation des gesamten Prozesses der psychischen Gefährdungsbeurteilung?
