Linke beantragt Verkaufsverbot für Lachgas an Minderjährige
Lachgas (Distickstoffmonoxid) erfreut sich in den letzten Jahren aufgrund seiner Wirkung immer größerer Beliebtheit als Partydroge bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Weil Lachgas keinerlei Verkaufsbeschränkungen unterliegt, ist es einfach zu beschaffen – auch für Minderjährige. Dies wird zunehmend zum Problem. Nach Einschätzung von Gesundheitsbehörden und medizinischen Fachgesellschaften können sowohl akute als auch langfristige Gesundheitsgefahren durch den Konsum entstehen.
Jugendliche und junge Erwachsene sind besonders gefährdet, weil das Nervensystem und die geistige Entwicklung bei ihnen noch nicht vollständig ausgereift ist, sie die Risiken eines Konsums unterschätzen und schwerwiegende gesundheitliche Schäden davontragen können.
Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Wesel hat deshalb beantragt, dass der Stadtrat eine ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid „Lachgas“ an Minderjährige in der Stadt Wesel erlässt.
In Nordrhein-Westfalen haben schon mehrere Städte diesem Weg zum Schutz junger Menschen vor den Gefahren des Lachgaskonsums gewählt. So gibt es etwa seit Februar eine entsprechende Verordnung in Dortmund, die als Vorlage genutzt werden kann.
Die Fraktion sieht sich zu diesem Schritt veranlasst, weil mit einer zeitnahen Umsetzung von Plänen des Bundesgesetzgebers, Lachgas in das neue - psychoaktive-Stoffe -Gesetz (NpSG) aufzunehmen, um den Gebrauch als berauschenden Stoff zu untersagen, nicht zu rechnen ist. „Um wirksam dem Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen nachzukommen, ist es daher geboten, schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen und den Verkauf von Lachgas so weit einzuschränken, dass Missbrauch verhindert wird,“ heißt es dazu in dem Antrag.