LINKE: Jobcenter irritiert mit Angaben zu „Höchstgrenzen“ bei den Kosten der Unterkunft

DIE LINKE. Fraktion im Kreistag Wesel

DIE LINKE im Kreistag Wesel ist irritiert über den Internetauftritt des Jobcenters. Dort wird in einer Übersicht zu den Kosten der Unterkunft der Begriff ‚Höchstgrenzen‘ verwendet.

„Im Sozialgesetzbuch gibt es den Begriff der Höchstgrenzen für die Kosten der Unterkunft nicht. Es geht immer auch um die Besonderheiten des Einzelfalls. Der Kreis Wesel und das Jobcenter dürfen auch Mietrichtwerte veröffentlichen. Aber von einer Höchstgrenze zu schreiben, ist rechtlich und auch moralisch nicht akzeptabel“, so Sascha H. Wagner, der Vorsitzende der Linksfraktion im Weseler Kreistag.

 

In vielen Fällen, so bei schwerkranken Menschen oder bei Familien mit Kindern im Grundschulalter sei ein Umzug und damit eine Kostensenkung bei der Miete nicht zumutbar. Zudem gäbe es Fälle, bei denen klar sei, dass die Kosten eines Umzugs so hoch seien, dass ein Umzug unwirtschaftlich werde. „In all diesen Fällen muss das Jobcenter auch Kosten übernehmen, die höher liegen als die Mietrichtwerte. Von einer Höchstgrenze kann also keine Rede sein, die Kund:innen des Jobcenters werden da über ihre Rechte getäuscht.“

Vor diesem Hintergrund hat DIE LINKE nun eine umfangreiche Anfrage an den Landrat gestellt. Dargelegt werden soll, welche besonderen Lebenssituationen zu einer Übernahme höherer Kosten der Unterkunft führen. Auch die Richtlinien und Arbeitshilfen zum Umgang mit den Kosten der Unterkunft fordert DIE LINKE an.

„Andere Kreise veröffentlichen ihre Richtlinien. Das schafft Transparenz und Sicherheit. Der Kreis Wesel hingegen blockt offenbar ab. Das ist inakzeptabel“, meint Sascha H. Wagner.