Lasst die anderen doch zahlen! - Der Denkmalschutz und die RAG

Linksfraktion Dinslaken

Am 15.12.2020 steht auf der Tagesordnung des Rates der Antrag der Verwaltung „Bereitstellung des Eigenanteils der Städtebauförderung für die

Herrichtung der Gebäudehülle der Zechenwerkstatt“, der Irritation bei der Linksfraktion auslöst.

 

Die RAG hat mit der Zeche Lohberg Profit gemacht, bis zu deren Schließung im Jahre 2005. Eine Industrieruine bleibt zurück, ein Stück Industriegeschichte des Ruhrgebiets, das für die Nachwelt als Kulturgut erhalten werden soll. Eigentum verpflichtet die RAG, so vermutet die Linksfraktion, hierbei offenbar zu nichts, auch nicht zum Denkmalschutz.

Laut Verwaltungsvorlage für die Ratssitzung am 15.12.2020 stehen die Bestandsgebäude der Zeche Lohberg seit 1999 unter Denkmalschutz. „Mit Schließung der Zeche Ende 2005 hat seit nunmehr 15 Jahren keine Investition mehr in die Gebäude stattgefunden“, so die Feststellung der Verwaltung.

Wer für die Erhaltung von Denkmälern die Verantwortung trägt ergibt sich aus dem §7, Absatz 1 des Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW). Dort heißt es:

Die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten haben ihre Denkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit ihnen das zumutbar ist. Für die Zumutbarkeit ist auch zu berücksichtigen, inwieweit Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln oder steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden können. Die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten können sich nicht auf Belastungen durch erhöhte Erhaltungskosten berufen, die dadurch verursacht worden sind, dass Erhaltungsmaßnahmen diesem Gesetz oder sonstigem öffentlichen Recht zuwider unterblieben sind.“

Die Zechenwerkstatt ist eine „Schrottimmobilie“, die, weil die RAG seit vielen Jahren nichts in den Denkmalsschutz hineingesteckt hat, nun ein marodes Fundament, feuchte Wände, ein stark renovierungsbedürftiges Dach sowie andere Schäden der Außenhülle aufweist, aber dennoch verkauft werden soll. Aber nicht, ohne zuvor mit Fördermitteln des Landes und eines städt. Zuschusses in Höhe von 1.284.902,- € wieder auf Vordermann gebracht zu werden. Ein Schelm, der dabei Böses denk!

Die Linksfraktion will wissen, warum die RAG als Eigentümerin der Industrieruine Zechenwerkstatt nicht auf eigene Kosten ihrer Denkmalschutzverpflichtung nachkommt. Nicht erst seit gestern ist den Handelnden der RAG, der unteren Denkmalschutzbehörde und der örtlichen Bauaufsicht der desolate Zustand dieses Gebäudes bekannt. Dennoch wird nun mit Hochdruck der Rat mit der Vorlage kurzfristig gedrängt, viel Geld für das Versäumnis der RAG zu beschließen und auszugeben. „Darin besteht der eigentliche Skandal, denn die RAG kommt ungeschoren davon“, so Gerd Baßfeld, Vorsitzender der Linksfraktion.