Landrat Brohl muss Nazi-Kennzeichen „AH 1933“ sofort einziehen

DIE LINKE. Fraktion im Kreistag Wesel

„Die Untätigkeit des Landrats Ingo Brohl (CDU) setzt diesem skandalösen Vorgang noch die Krone auf“, ärgert sich Sascha H. Wagner, Vorsitzender der LINKEN-Fraktion im Weseler Kreistag, über den achtlosen Umgang des Kreises mit Nazi-Chiffren bei Autokennzeichen.

An Wagner war Ende April herangetragen worden, dass ein durch die Kooperation seines Umzugsunternehmens mit dem Jobcenter Wesel kreisweit bekannter Neonazi mit einem Auto gesehen worden sei, dessen Kennzeichen „MO-AH 1933“ laute. AH steht in der Nazi-Ideologie für Adolf Hitler, 1933 war das Jahr der Machtübertragung an die NSDAP.

Zur Sachverhaltsklärung stellte DIE LINKE eine Anfrage an Landrat Brohl, ob es dieses Kennzeichen gäbe und wie die Kreisverwaltung zu gewährleisten versuche, dass durch die Kennzeichenvergabe keine neonazistische Propaganda verbreitet werde. Auf eine Pressemitteilung zu dieser Anfrage verzichtete DIE LINKE.

Wagner: „Wir wollten keine Gerüchte in die Welt setzen und konnten uns auch gar nicht vorstellen, dass dieses Kennzeichen wirklich vergeben wurde.“ Wurde es aber, wie Landrat Ingo Brohl (CDU) nun in seinem Antwortschreiben an DIE LINKE einräumt. Erst „kürzlich“ sei es vergeben worden, es einzuziehen hält Brohl zudem für nicht möglich, da die Sittenwidrigkeit rechtlich schwer darstellbar sei. So argumentiert Brohl in einem Schreiben an das NRW-Verkehrsministerium, in dem er auf die Anfrage der LINKEN hinweist.

Für Wagner ist ein solches Schreiben an den Verkehrsminister „völlig unzureichend“. Wagner führt dazu aus: „Faschistische Propaganda ist immer sittenwidrig und menschenverachtend. Landrat Brohl hätte das Kennzeichen daher sofort einziehen müssen. Seine Behörde ist, wie er selbst bestätigt, dafür zuständig. Das Einziehen muss auch ganz unabhängig davon erfolgen, ob demjenigen, der das Kennzeichen beantragt und erhalten hat, ein unmittelbarer Bezug zur Neonaziszene nachgewiesen werden kann. Die Auffassung Brohls, ein solcher Nachweis sei erforderlich, um die Sittenwidrigkeit feststellen zu können, ist absurd. Die Kombination MO – RD wird ja auch nicht vergeben, weil sie sittenwidrig ist. Da gibt es auch keine Einzelprüfung der Motivlage. Der Landrat muss jetzt endlich handeln und das Kennzeichen noch heute einziehen.“