Jobcenter muss über Unterstützungsmöglichkeiten für Schüler*innen informieren

DIE LINKE. Fraktion im Kreistag Wesel

Das Jobcenter Kreis Wesel soll seine Kund*innen mit Anschreiben oder Zeitungsanzeigen darauf hinweisen, dass Schüler*innen in Bedarfsgemeinschaften einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten digitaler Endgeräte (Tablets, Laptops, Drucker) haben, wenn Schulen diese nicht zur Verfügung stellen. Das fordert DIE LINKE im Kreistag Wesel in einem Antrag an den Sozialausschuss.

„Der Geschäftsführer des Jobcenters hat vor einigen Monaten noch dazu aufgefordert, entsprechende Anträge nicht zu stellen. Wir haben das damals schon kritisiert“, so Roman Reisch, sozialpolitischer Sprecher der LINKEN-Fraktion. Mittlerweile sei die Rechtslage eindeutig, die Bundesagentur habe mit einer Verordnung auf zahlreiche erfolgreiche Klagen Betroffener reagiert.

„Von einem Jobcenter-Geschäftsführer wäre zu erwarten gewesen, dass er sich an die Seite seiner Kunden stellt“, so Roman Reisch. Davon abzuraten, Anträge zu stellen, sei hingegen inakzeptabel.

Viele Kund*innen hätten den Aufruf, keine Anträge auf digitale Endgeräte zu stellen, mitbekommen. „Hier ist das Jobcenter jetzt in der Pflicht, seinen fatalen Aufruf zu korrigieren“, meint Roman Reisch.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in einer am 1. Feb. 2021 herausgegebenen Weisung festgestellt, dass rückwirkend ab Jan. 2021 ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für digitale Endgeräte in Höhe von bis zu 350 € im SGB II besteht, wenn diese für das Homeschooling benötigt, aber nicht von den Schulen bereitgestellt, werden.

Kern der Weisung ist: dass für ALG II-Beziehende ab dem 1. Januar 2021 digitale Endgeräte und Drucker vom Jobcenter auf Zuschussbasis zu übernehmen sind. Grundsätzlich seien alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, berechtigt, diesen Anspruch geltend zu machen. Berechtigt sind zudem Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten. Die Leistungsberechtigten müssen beim Jobcenter dazu einen Antrag stellen und nachweisen, dass es anderweitig keine Kostenerstattung bzw. Sicherstellung des Bedarfes gibt.

Die Höhe des Zuschusses ist im Einzelfall (soweit vorhanden) auf der Grundlage der schulischen Vorgaben zu ermitteln und sollte im Regelfall den Gesamtbetrag von 350 EUR je Schülerin oder Schüler für alle benötigten Endgeräte (z. B. Tablet/PC jeweils mit Zubehör) nicht übersteigen, so die BA in der Weisung.

Die Regelung greift zum 1. Januar 2021, so dass entsprechende Kosten auch rückwirkend geltend gemacht werden können.