Hartz-IV-Sanktionen teilweise verfassungswidrig – Die Fassade bröckelt

DIE LINKE. Fraktion im Kreistag Wesel

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute die Leistungskürzungen für Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II als teilweise verfassungswidrig erklärt, weil sie nicht mit der im Grundgesetz verankerten Würde des Menschen vereinbar sind.

Der Fraktionsvorsitzende der Linken im Kreistag Wesel, Sascha H. Wagner hierzu: „Das haben wir immer gesagt! Seit der Einführung des Hartz-IV-Systems setzen wir uns für die Abschaffung ein, weil es die weitverbreitete Angst vor dem sozialen Abstieg erzeugt und Kinderarmut begünstigt.“

Wagner weiter: „Wohin uns dieses System geführt hat, haben uns die letzten Wahlen deutlich gezeigt. Durch die Instrumentalisierung der Angst vor dem sozialen Abstieg konnten zuletzt die Hetzer*innen vom rechten Rand der Parteienlandschaft profitieren. Wir freuen uns, dass die Fassade nun anfängt zu bröckeln. Nach diesem ersten Schritt gilt es jetzt den Mindestlohn auf 13 Euro die Stunde zu heben, das Rentenniveau zu steigern, Hartz-IV-Sanktionen gänzlich zu verbieten und letztlich die Ablösung vom Hartz-IV-System durch eine gute Grundsicherung zu verwirklichen.“