Gericht kippt Sperrklausel

DIE LINKE. Fraktion im Kreistag Wesel

Die Linke im Kreistag Wesel begrüßt die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes die Sperrklausel von 2,5% zurückzuweisen.

Die Sperrklausel sollte verhindern, dass zu viele Kleinstparteien und Einzelkämpfer in die nordrhein-westfälischen Kommunalparlamente einziehen. Die Einführung der Sperrklausel war nach Meinung von SPD, CDU und Grünen nötig geworden, weil in den vergangenen Jahren die Zahl der Kleinstparteien stark zugenommen hat. Ihre gewählten Vertreter sitzen in den Kommunalverwaltungen und würden dort zu einer "Zersplitterung" führen, die die Arbeit zunehmend erschwere.

Dass das Gericht der Klage der Linken (und anderen) gefolgt ist bestätigt den Kurs der Linksfraktion im Kreistag Wesel. Fraktionsvorsitzender Wagner erklärt: „Auch wenn wir selbst nur marginal von einer solchen Sperrklausel betroffen wären, ist es für uns eine Frage des Demokratieverständnisses. Auch der Wähler*innenwille kleinerer Parteien und Bürgerlisten muss entsprechend Eingang in die politische Willensbildung der Räte und Kreistage Einzug halten.“

Aus diesem Grund hatte Die Linke im Kreistag Wesel seinerzeit auch gegen eine solche Resolution der anderen Fraktionen gestimmt.

„Das Urteil ist ein gutes Signal für die vielen  engagierten Kommunalpolitiker*innen vor Ort und ein angemessenes Zeichen an die großen Parteien von ihrem hohen Ross herunterzukommen. Als Linke scheuen wir nicht die Auseinandersetzung mit den politischen Mitbewerbern, dies sollte auch und gerade für die großen Parteien gelten“, so Wagner abschließend.