DIE LINKE. LISTE weist CDU Vorwürfe an ver.di zurück

Fraktion DIE LINKE. LISTE

DIE LINKE. LISTE-Fraktion ist befremdet über die Aussagen der CDU zur Klage der Gewerkschaft ver.di und zeigt sich solidarisch.

In den Medien kritisiert die Fraktionsvorsitzende der CDU, Julia Zupancic, die Gewerkschaft ver.di, welche gegen die Öffnung der Geschäfte an Sonntagen im bevorstehenden Dezember klagte.

In Artikel 140 des Grundgesetzes heißt es: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt,“ so die Fraktionsvorsitzende Karin Pohl.

DIE LINKE. LISTE stellt klar, dass vor der Klage der Gewerkschaft ver.di das Wirtschaftsministerium NRW gestattet hatte, verkaufsoffene Sonntage zuzulassen, um Umsatzeinbußen in der Corona-Pandemie gegenzusteuern. Ein klarer Verstoß gegen Artikel 140 GG.

Hierzu hat das OVG in den zurückliegenden Wochen in Klageverfahren, z. B. gegen die Gemeinde Bünde festgestellt, dass es den rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht entspreche, „wenn das zuständige Landesministerium an einem Erlass festhalte, der fortlaufend weitere Städte und Gemeinden zu verfassungswidrigen Entscheidungen verleite und viele davon abhalte, offenkundig rechtswidrige Verordnungen von sich aus aufzuheben“.

DIE LINKE. LISTE ist verärgert darüber, dass in der Presseerklärung der CDU Moers wissentlich mit zweifelhaften Informationen eine Gewerkschaft kritisiert wird, die ihr grundgesetzlich geschütztes Recht der Klage zur Wahrung von Arbeitnehmerinteressen genutzt hat.