"Aushöhlung der Grundrechte wird fortgesetzt" - Kritik an Polizeigesetznovelle!

Anna Conrads/Elisabeth August

DIE LINKE. NRW

Morgen wird die vom Landtag am 03.02.2010 verabschiedete Änderung des Polizeigesetzes für Nordrhein-Westfalen in Kraft treten. Der Landesarbeitskreis für Inneres und Justiz (LAK) der Partei DIE LINKE.NRW lehnt die Änderung des Polizeigesetzes ab.

Dazu erklärt Anna Conrads, Kandidatin zur NRW-Landtagswahl: "Mit der Novellierung des Polizeigesetzes hat die schwarz-gelbe Landesregierung ein weiteres zentrales Teilstück ihrer Sicherheitspolitik in den Bauplan des präventiven  Sicherheitsstaates eingefügt. Polizeiliche Überwachungsbefugnisse werden seit Jahren immer weiter ins Vorfeld verlegt. Bereits im bisherigen - unter Rot-Grün verabschiedeten - Polizeigesetz sind Eingriffsgrundlagen geschaffen worden, die nicht auf Verhütung konkreter Straftaten, sondern auf Verdachtsermittlung abzielen. Damit  ist ein Prozess in Gang gesetzt worden, der sukzessive Freiheit unterhöhlt und Grundrechte entkernt. Mit dem Polizeigesetz wurde ein breit gefächertes Überwachungsinstrumentarium etabliert, in dem zunehmend Elemente des Ausnahmezustands das rechtsstaatliche Gefüge unserer Gesellschaft angreifen. Daran ändert auch nichts, dass in der Novellierung nun Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Kernbereichsschutz privater Lebensgestaltung, insbesondere im Bereich der Wohnraumüberwachung berücksichtigt  sind."

Der LAK lehnt auch  die in das Gesetz neu aufgenommene Regelung der Zulässigkeit des gezielten Todesschusses ab. Diese ist auch innerhalb der Polizei umstritten. "Der Einsatz von Waffen, einschließlich Schüssen mit Todesfolge, ist bereits rechtlich abgesichert geregelt. Wir halten es mit Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar, wenn der Staat seine Hand für eine gezielte Tötung reicht. Es darf keine rechtlichen Unterschiede im Anspruch auf das Recht auf Leben geben", so Anna Conrads.

Als ineffektiv und als blanke Symbolik bewertet der Landesarbeitskreis, dass die Polizei nicht nur für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, sondern auch der öffentlichen Ordnung neben den kommunalen Ordnungsbehörden im Sinne umfassender Gefahrenabwehr zuständig werden soll. Dazu erklärt Elisabeth August, Mitglied des NRW-Landesvorstands DIE LINKE: "Es werden hier zusätzliche Aufgaben übertragen, ohne zu regeln, woher die dafür benötigten zusätzlichen Polizeikräfte kommen sollen."

Künftig können Personen, die sich in polizeilichem Gewahrsam befinden durch Videoaufnahmen beobachtet werden, soweit es zum Schutz der Person erforderlich ist. Dazu Elisabeth August: "Wir meinen: wer in so schlechter körperlicher oder seelischer Verfassung ist, dass er überwacht werden muss, gehört in stationäre ärztliche Behandlung und nicht in die Arrestzelle. Wenn gleichwohl bei ärztlich festgestellter Gewahrsamsfähigkeit eine Aufzeichnung zum Schutz der Person   notwendig erscheint, dann müssten die Aufzeichnungen auch innerhalb eines gesetzlich festgelegten Zeitrahmens zur Auswertung  zur Verfügung stehen."