Die Linke im Kreistag Wesel
Anträge
Resolution Honorarkürzungen in der ambulanten Psychotherapie zurücknehmen und Versorgungslage im Kreis Wesel sicherstellen!Resolution Honorarkürzungen in der ambulanten Psychotherapie zurücknehmen und Versorgungslage im Kreis Wesel sicherstellen!
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktion Die Linke im Kreistag Wesel bittet folgende Resolution in der nächsten Sitzung am 09. Juli 2026 dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen:
1. Der Kreis Wesel fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, die beschlossenen Honorarkürzungen in der ambulanten Psychotherapie zurückzunehmen.
2. Der Kreis Wesel fordert das Bundesministerium für Gesundheit, sowie zuständige Selbstverwaltungspartner auf, die Vergütungsgrundlage psychotherapeutischer Leistungen so zu reformieren, dass der tatsächliche zeitliche, organisatorische und dokumentarische Aufwand angemessen berücksichtigt wird.
3. Der Kreis Wesel fordert Bund und zuständige Akteure auf, die Bedarfsplanung in der psychotherapeutischen Versorgung an den tatsächlichen Wartezeiten und regionalen Versorgungsbedarfen auszurichten, sowie die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung dauerhaft sicherzustellen.
Ferner wird die Kreisverwaltung beauftragt:
Die aktuelle Versorgungslage im Kreis Wesel sowie die Auswirkungen der Kürzungen auf Gesundheits-, Sozial- und Hilfestrukturen darzustellen und Handlungsoptionen vorzulegen, sowie zu prüfen, in welchen Versorgungslücken kommunale niedrigschwellige Unterstützungsangebote sinnvoll ergänzt werden können. Außerdem wird die Verwaltung beauftragt darzustellen, welche bestehenden psychosozialen Angebote derzeit finanziell unter Druck stehen und welche Fördermöglichkeiten zu ihrer Stabilisierung führen.
Zudem ist zu prüfen, wie die Zusammenarbeit zwischen Gesundheits-, Sozial-, Arbeitsmarkt- und Wohnungshilfestrukturen verbessert werden kann, um Versorgungslücken und Zuständigkeitsbrüche zu vermeiden.
Begründung:
1. Was ist geplant?
Der erweiterte Bewertungsausschuss hat die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1.April 2026 um 4,5% gesenkt. Betroffene sind insbesondere Leistungen der Richtlinienpsychotherapie, psychotherapeutische Sprechstunden sowie Akutbehandlungen.
Der Kreis Wesel kritisiert diese Entscheidung ausdrücklich. Die Kürzungen berücksichtigen die tatsächlichen Anforderungen psychotherapeutischer Arbeit nicht ausreichend und verschärfen bestehende strukturelle Probleme der Versorgung.
2. Welche Auswirkungen hat das für den Kreis Wesel?
Bereits heute bestehen lange Wartezeiten auf Therapieplätze. Besonders betroffen sind gesetzlich Versicherte, Menschen mit geringem Einkommen, Kinder und Jugendliche sowie Menschen in prekären Lebenslagen.
Die Honorarkürzungen verstärken ökonomische Fehlanreize zulasten einer bedarfsgerechten Versorgung. Es droht, dass sich der Zugang für gesetzlich Versicherte weiter verschlechtert.
Unzureichende psychotherapeutische Versorgung wirkt sich unmittelbar auf die Kommune aus: Eingliederungshilfe, soziale Sicherung, Jobcenter, Wohnungslosenhilfe, Suchthilfe, Krisendienste und Pflege geraten zusätzlich unter Druck. Viele Hilfesysteme arbeiten bereits heute an ihrer Belastungsgrenze.
3. Deshalb muss sich der Kreis Wesel damit beschäftigen:
Gesundheitspolitische Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene haben unmittelbare Auswirkungen auf die Versorgungssituation im Kreis Wesel. Wenn notwendige Versorgung ausbleibt, werden Probleme und Kosten auf kommunale und Kreisebene verlagert.
Der Kreistag stellt fest: Einschränkungen in der psychotherapeutischen Versorgung führen nicht zu nachhaltigen Verbesserungen. Vielmehr verschärfen sie soziale Ungleichheiten, verlängern Behandlungs- und Leidenswege und belasten die bestehenden Unterstützungsstrukturen im Kreis.
Eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie muss sich am Bedarf der Menschen orientieren und darf nicht durch ökonomische Fehlanreize eingeschränkt werden.
4. Was die Bundesregierung tun kann:
Die Bundesregierung kann dafür sorgen, dass:
•Honorarkürzungen überprüft und zurückgenommen werden,
•Realistische Vergütungsgrundlagen geschaffen werden,
•ambulante psychotherapeutische Versorgung bedarfsgerecht gesichert wird,
•die Bedarfsplanung stärker an tatsächlichen Wartezeiten und regionalen Versorgungslagen ausgerichtet wird,
•die Finanzierung psychotherapeutischer Weiterbildung dauerhaft gesichert wird,
•Fehlanreize zulasten gesetzlich Versicherter beendet werden,
•Kommunen bei entstehenden Folgekosten entlastet werden.
